Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder/Eigentümer
einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Wir vertreten sowohl die einzelnen Eigentümer, die
Eigentümergemeinschaften und auch die Hausverwalter insbesondere bei Fragen bezüglich
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich
und ggfs. auch in Eigentümerversammlungen.
Ansprechpartner: T. Wagner, HP. Wientges, A. Dreyer, T. Huber
einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Wir vertreten sowohl die einzelnen Eigentümer, die
Eigentümergemeinschaften und auch die Hausverwalter insbesondere bei Fragen bezüglich
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- der Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung,
Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse) - Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan, Rechnungslegung.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich
und ggfs. auch in Eigentümerversammlungen.
Ansprechpartner: T. Wagner, HP. Wientges, A. Dreyer, T. Huber

