Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Wir
beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden soweit es um die Abwehr und Durch-
setzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Unsere Tätigkeits-
bereiche erstrecken sich insbesondere auf
Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die
Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden soweit es um die Abwehr und Durch-
setzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Unsere Tätigkeits-
bereiche erstrecken sich insbesondere auf
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Abbruchverfügungen
- das Städtebaurecht
- das Gaststättenrecht
- das Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- das Wasserrecht.
Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die
Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.

