Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Wir
beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden soweit es um die Abwehr und Durch-
setzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Unsere Tätigkeits-
bereiche erstrecken sich insbesondere auf
Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die
Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
Ansprechpartner: Bitte klicken Sie hier.
beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden soweit es um die Abwehr und Durch-
setzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Unsere Tätigkeits-
bereiche erstrecken sich insbesondere auf
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Abbruchverfügungen
- das Städtebaurecht
- das Gaststättenrecht
- das Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- das Wasserrecht.
Wir vertreten Sie ebenso in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die
Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
Ansprechpartner: Bitte klicken Sie hier.

