Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es trägt den besonderen Bedürfnissen
des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Dabei geht es beispielsweise um
Wir beraten Sie in diesem gesamten Problemkreis, übernehmen die vertragliche Gestaltung, regeln
die Abwicklungen von Verträgen und setzen Ansprüche vor Gericht durch und wehren diese ab.
des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Dabei geht es beispielsweise um
- die Einbeziehung von Handelsbräuchen
- die Rechtsklarheit und Publizität der §§ 5, 15 HGB
- die besonderen Vertragsstrafenregelungen
- Fragen zur Prokura und Handlungsvollmachten
- das Handelsvertreterrecht.
Wir beraten Sie in diesem gesamten Problemkreis, übernehmen die vertragliche Gestaltung, regeln
die Abwicklungen von Verträgen und setzen Ansprüche vor Gericht durch und wehren diese ab.
Ansprechpartner: R. Dieterich, T. Wagner, J. Schöll, A.Maier-Ring, T. Huber

