Familienrecht
Unsere Zielsetzung im Familienrecht ist die Erreichung der persönlichen
Zufriedenheit, der finanziellen Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des
Verhältnisses Eltern-Kind sowie der Wahrung des Familienfriedens. Wir
beraten Sie in allen Themen des Eherechts, insbesondere in den Frage
Zufriedenheit, der finanziellen Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des
Verhältnisses Eltern-Kind sowie der Wahrung des Familienfriedens. Wir
beraten Sie in allen Themen des Eherechts, insbesondere in den Frage
- Unterhalt
- Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftsrecht einschließlich Umfang und elterliche Sorge
- Vermögensauseinandersetzungen.
Auch vor Eingang einer Ehe beraten wir Sie intensiv zu den unter-
schiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung eines Ehevertrages.
Auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übernehmen
wir Vermögensauseinandersetzungen und vertragliche Gestaltungen
aller Rechte und Pflichten der Partner.
Ansprechpartner: Bitte klicken Sie hier.

