Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Durch die Veränderung des Bankrechts in den letzten Jahren, insbesondere die gesteigerte
Komplexität von Fragestellungen wurde eine interne Spezialisierung auf dieses Gebiet uner-
lässlich. Wir beraten Banken, aber auch Privatpersonen in allen Themen des Bankrechts und
Kapitalmarktrechts, insbesondere
Neben einer intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlungen führen
wir für Sie Prozesse, soweit diese sich nicht vermeiden lassen.
Komplexität von Fragestellungen wurde eine interne Spezialisierung auf dieses Gebiet uner-
lässlich. Wir beraten Banken, aber auch Privatpersonen in allen Themen des Bankrechts und
Kapitalmarktrechts, insbesondere
- in allen Fragen der Kreditsicherheiten (Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft etc.)
- Abwicklungen des Zahlungsverkehrs (Scheckverkehr, EC-Karte, Internetbanking,
Kreditkarte, Überweisungsverkehr etc.) - den unterschiedlichen Darlehensarten
- in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken
- alle Probleme der Anlagenberatung, einschließlich
Aufklärungs- und Informationspflichten - Abwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen.
Neben einer intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlungen führen
wir für Sie Prozesse, soweit diese sich nicht vermeiden lassen.

