Architektenrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich des Architektenrechts erstreckt sich zunächst auf die Gestaltung,
Beratung und Vertretung zu allen Fragen des Architekten- und Ingenieurvertrages.
Hierunter fallen insbesondere
Beratung und Vertretung zu allen Fragen des Architekten- und Ingenieurvertrages.
Hierunter fallen insbesondere
- das Zustandekommen und die Beendigung des Vertrages
- die evtl. Unwirksamkeit eines Vertrags sowie die Prüfung
des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften - der Leistungsumfang und der konkrete Inhalt des Architektenvertrages
- Ersatzaufträge.
Im Bereich des Architekten- und Ingenieurhonorars beraten
und vertreten wir Sie insbesondere zu den Fragen
- der Honorarzone und des Honorarsatzes
- zu den Leistungsphasen
- zu der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Zeithonorars
- zu Höchstsatzüberschreitungen
- zu den anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts
- zu der Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- zu allen Sonderfragen des Honorars, insbesondere bei Planungsänderungen
oder eines Honorars trotz abgelehnten Bauantrag - zur Schlussrechnung und der Fälligkeit des Anspruchs
- zur Honorarklage des Architekten.
Schließlich vertreten wir Architekten, Ingenieure und deren Haftpflicht-
versicherer gerichtlich und außergerichtlich in Haftungsfragen.
Ansprechpartner: Bitte klicken Sie hier.

