News
05.10.2009
Reform des Vereinsrechts
Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die entweder unentgeltlich arbeiten oder eine Vergütung von bis zu € 500,00 pro Jahr erhalten, haften künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt für Vorstände von Stiftungen.
Außerdem wurde durch das Gesetz über die Erleichterung elektronischer Anmeldungen zu Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen die Voraussetzungen geschaffen, damit sich Vereine elektronisch registrieren lassen können. Eine Vereinsregisteranmeldung in Papierform bleibt allerdings weiterhin möglich. Durch die Reform werden Eintragungen, Änderungen und auch Löschungen im Vereinsregister erleichtert und es werden mehr Informationen aus dem Vereinsregister enthalten sein.
Ravensburg, den 05.10.2009
Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor
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Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die entweder unentgeltlich arbeiten oder eine Vergütung von bis zu € 500,00 pro Jahr erhalten, haften künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt für Vorstände von Stiftungen.
Außerdem wurde durch das Gesetz über die Erleichterung elektronischer Anmeldungen zu Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen die Voraussetzungen geschaffen, damit sich Vereine elektronisch registrieren lassen können. Eine Vereinsregisteranmeldung in Papierform bleibt allerdings weiterhin möglich. Durch die Reform werden Eintragungen, Änderungen und auch Löschungen im Vereinsregister erleichtert und es werden mehr Informationen aus dem Vereinsregister enthalten sein.
Ravensburg, den 05.10.2009
Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor
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