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19.01.2010
Neue Schwellenwerte ab 01.01.2010
Mit EU-Verordnung, die am 01.01.2010 in Kraft tritt, hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge neu festgelegt.
Für Bauaufträge gilt ein neuer Schwellenwert von € 4,845 Millionen.
Für Dienstleistungs- und Lieferaufträge wurde der Schwellenwert auf € 193.000,00 abgesenkt.
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich sind ab € 387.000,00 entsprechend auszuschreiben.
Auch für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen wurde der Schwellenwert (von € 133.000,00) auf € 125.000,00 abgesenkt.
Auch wenn die Vergabeverordnung wohl erst später novelliert werden wird, gelten die genannten Schwellenwerte für alle öffentlichen Auftraggeber bereits ab dem 01.01.2010.
Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Mit EU-Verordnung, die am 01.01.2010 in Kraft tritt, hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge neu festgelegt.
Für Bauaufträge gilt ein neuer Schwellenwert von € 4,845 Millionen.
Für Dienstleistungs- und Lieferaufträge wurde der Schwellenwert auf € 193.000,00 abgesenkt.
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich sind ab € 387.000,00 entsprechend auszuschreiben.
Auch für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen wurde der Schwellenwert (von € 133.000,00) auf € 125.000,00 abgesenkt.
Auch wenn die Vergabeverordnung wohl erst später novelliert werden wird, gelten die genannten Schwellenwerte für alle öffentlichen Auftraggeber bereits ab dem 01.01.2010.
Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring
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