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27.10.2008
Änderung des Überschuldungsbegriff
Die Bundesregierung hat am 13.10.2008 im Zusammenhang mit weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarkts eine Änderung der InsO beschlossen, mit der der Überschuldungsbegriff angepasst werden soll. Eine Überschuldung liegt nach der geplanten Neufassung dann nicht vor, wenn trotz bilanzieller Unterdeckung die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortführungsprognose).
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Die Bundesregierung hat am 13.10.2008 im Zusammenhang mit weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarkts eine Änderung der InsO beschlossen, mit der der Überschuldungsbegriff angepasst werden soll. Eine Überschuldung liegt nach der geplanten Neufassung dann nicht vor, wenn trotz bilanzieller Unterdeckung die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortführungsprognose).
Die Neuregelung soll insbesondere Unternehmen, die von der gegenwärtigen Finanzkrise und den damit einhergehenden Wertverlusten bei Aktien und Immobilien besonders schwer betroffen sind, vor der Insolvenz bewahren.
Näheres erfahren Sie im Krisenfall im Rahmen einer eingehenden Rechtsberatung.
Ravensburg, den 27.10.2008
Dr. Roland Dieterich
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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