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30.11.2009
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Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare

Der Notar ist zur Mitteilung von bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgängen gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat im Oktober 2009 ein neues Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern aufgelegt. Dieses Merkblatt kann auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter www.ofd-karlsruhe.de abgerufen werden (aktuelles, aktuelle Informationen, Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare).


Ravensburg, den 30.11.2009

Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor



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