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27.10.2008
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Ratenzahlungen gemäß § 16 EStG

Zu § 16 EStG:

H 16 (11)

(...)

Ratenzahlungen

Veräußert ein Stpfl. seinen Betrieb gegen einen in Raten zu zahlenden Kaufpreis, so tritt an die Stelle des nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Barwerts der Rente der Barwert der Raten, wenn die Raten während eines mehr als zehn Jahre dauernden Zeitraums zu zahlen sind und die Ratenvereinbarung sowie die sonstige Ausgestaltung des Vertrags, eindeutig die Absicht des Veräußerers zum Ausdruck bringen, sich eine Versorgung zu verschaffen (BFH vom 23.01.1964 - BStBl. III S. 239 und vom 12.06.1968 - BStBl. II S. 653).



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