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13.08.2010
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Haftung des über einen Treuhänder an einer KG beteiligten Anlegers

Hat sich ein Anleger lediglich mittelbar an einer so genannten Publikums-KG über einen Treuhänder beteiligt, so haftet er nicht unmittelbar für Gesellschaftsschulden. Tritt indes der Treuhänder seinen im Treuhandvertrag begründeten Anspruch auf Feststellung gegenüber dem Treugeber an den Gläubiger ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um. Gegen diesen Anspruch kann der in Anspruch genommene Treugeber nicht mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhänder aufrechnen.

(OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2009 - 15 U 101/08)

Tobias Huber, Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor



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