News


11.02.2011
News
Aufforderung zu Deutschkurs kein Verstoß gegen AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt insbesondere Arbeitnehmer gegen Benachteiligungen und Belästigungen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2010 - 6 Sa 158/09 -, hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Aufforderung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, einen Deutschkurs zu besuchen, als Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 3 AGG zu werten ist.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstsein hatte jedoch entschieden, dass die an einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, eben gerade keine Belästigung auf Grund der ethnischen Herkunft im Sinne des § 3 Abs. 3 AGG darstellt. Auch eine mittelbare Diskriminierung läge, so das Landesarbeitsgericht, nicht vor.

Begründet wird dies damit, dass nicht jede als unerwünscht empfundene Verhaltensweise als Belästigung im Sinne dieser Vorschrift gewertet werden kann. Hinzu kommen müsse, dass hierdurch ein feindliches Umfeld durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geschaffen wird. Hiervon könne jedoch bei einer mit Nachdruck geforderten Aufforderung zum Besuch eines Deutschkurses nicht ausgegangen werden.

Oliver Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht



zurück