News
25.09.2009
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring erhielt mit Wirkung zum 23.09.2009 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.
Dieses Recht hat ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Spezialgebiet verliehen.
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Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring erhielt mit Wirkung zum 23.09.2009 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.
Dieses Recht hat ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Spezialgebiet verliehen.
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