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25.09.2009
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring erhielt mit Wirkung zum 23.09.2009 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

Dieses Recht hat ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Spezialgebiet verliehen.

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