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22.10.2008
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Dieterich erhielt mit Wirkung zum 22.10.2008 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.

Dieses Recht hat ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse verliehen.



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