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22.10.2008
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Dieterich erhielt mit Wirkung zum 22.10.2008 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
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Rechtsanwalt Dr. Dieterich erhielt mit Wirkung zum 22.10.2008 die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Dieses Recht hat ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse verliehen.
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