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13.12.2007
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Wagner erwirbt den weiteren Fachanwaltstitel für Erbrecht.
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Rechtsanwalt Dr. Wagner erwirbt den weiteren Fachanwaltstitel für Erbrecht.
Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat unserem Kollegen Dr. Wagner mit Wirkung zum 13.12.2007 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
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