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28.11.2011
Seit 05.11.2011 gilt in Baden-Württemberg die erhöhte Grunderwerbsteuer
In Baden-Württemberg wurde die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % erhöht. Dies gilt für Rechtsgeschäfte seit dem 05.11.2011. Die Erhöhung der Steuer wurde im Landtag am 26.10.2011 beschlossen und trat einen Tag nach Verkündung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, die am 04.11.2011 erfolgt war, am 05.11.2011 in Kraft.
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In Baden-Württemberg wurde die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % erhöht. Dies gilt für Rechtsgeschäfte seit dem 05.11.2011. Die Erhöhung der Steuer wurde im Landtag am 26.10.2011 beschlossen und trat einen Tag nach Verkündung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, die am 04.11.2011 erfolgt war, am 05.11.2011 in Kraft.
Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor
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