News
20.07.2011
Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 %
Nach der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg soll die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5 % auf 5 % erhöht werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde den Kommunen zur Anhörung zugeleitet. Die Gesetzesänderung tritt frühestens im Oktober in Kraft, so dass Grundstücksgeschäfte, die noch im September abgeschlossen werden, von der Grunderwerbsteuererhöhung nicht betroffen sind.
Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor
zurück
Nach der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg soll die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5 % auf 5 % erhöht werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde den Kommunen zur Anhörung zugeleitet. Die Gesetzesänderung tritt frühestens im Oktober in Kraft, so dass Grundstücksgeschäfte, die noch im September abgeschlossen werden, von der Grunderwerbsteuererhöhung nicht betroffen sind.
Tobias Huber
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor
zurück

