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08.10.2010
Verlosung eines Grundstücks im Internet
Die Verlosung eines Grundstücks im Internet stellt die Veranstaltung eines unerlaubten öffentlichen Glückspiels im Sinne des Glückspielstaatsvertrags dar.
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Die Verlosung eines Grundstücks im Internet stellt die Veranstaltung eines unerlaubten öffentlichen Glückspiels im Sinne des Glückspielstaatsvertrags dar.
Dies hat das VG Göttingen zu §§ 3 Abs. 4, 4 Abs. 4 und § 9 GlSpielWStVtr entschieden.
(VG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009 - 1 B 247/09).
Tobias Huber, Rechtsanwalt und Notariatsassessor
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