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08.10.2010
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Verlosung eines Grundstücks im Internet

Die Verlosung eines Grundstücks im Internet stellt die Veranstaltung eines unerlaubten öffentlichen Glückspiels im Sinne des Glückspielstaatsvertrags dar.

Dies hat das VG Göttingen zu §§ 3 Abs. 4, 4 Abs. 4 und § 9 GlSpielWStVtr entschieden.

(VG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009 - 1 B 247/09).

Tobias Huber, Rechtsanwalt und Notariatsassessor



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