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07.07.2009
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Die Doppelbesteuerung beim Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie verstößt nicht gegen das Europarecht

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 27.11.2008 (Az. C-156/08) entschieden, dass die Einbeziehung der Bauleistung bei der Bemessung der Grunderwerbssteuer nicht gegen Europarecht verstößt.

Der Käufer einer schlüsselfertigen Immobilie zahlt demnach Umsatzsteuer auf die Bauleistungen und zusätzlich wird die Grunderwerbssteuer auch – abgesehen vom Wert des Grundstücks – aus dem Wert der Bauleistungen berechnet.

Erwirbt der Käufer das Grundstück vom Verkäufer und die Bauleistung wird von einem Dritten erbracht, so zahlt der Käufer dennoch die Grunderwerbssteuer aus dem gesamten Kaufpreis (Grundstück zzgl. Bauleistung), wenn zwischen Verkäufer und dem die Bauleistung erbringendem Dritten ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und diese miteinander in Verbindung stehen.


Ravensburg, den 07.07.2009



Tobias Huber
Rechtsanwalt und
Württ. Notariatsassessor


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