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05.04.2011
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Verzögerungen bei der Grunderwerbsteuerfestsetzung auf Grund Einführung neuer EDV-Programme in der Steuerverwaltung

Die Oberfinanzdirektion hat mitgeteilt, dass Mitte April 2011 in den Finanzämtern neue EDV-Programme eingeführt werden. Hintergrund ist die Anwendung einer bundeseinheitlichen Steuersoftware. Die Umstellung wird einige Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können die Finanzämter keine Vorgänge bearbeiten, bei denen EDV-Unterstützung notwendig ist. Die EDV-Software-Einführung betrifft nicht nur die Grunderwerbsteuer, sondern alle Steuerarten.

In der Zeit der Softwareumstellung können die Finanzämter jedoch bei der Grunderwerbsteuerzahlung keine Zahlungseingänge abfragen und deshalb auch keine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, die für den Eigentumserwerb erforderlich ist. In eilbedürftigen Fällen ist in dieser Zeit aber die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dann möglich, wenn der Erwerber die Zahlung der Grunderwerbsteuer anhand einer Zahlungsbescheinigung dem Finanzamt nachweist.


Tobias Huber,
Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor



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