News


03.06.2011
Ausgeklügelte Gesetze

Die Käuferin einer Eigentumswohnung hat die Erläuterungen des Notars wie folgt in Gedichtform gefasst:

Mit dem Gesetz ist nicht zu spaßen,
trotz seiner "Korrekturausmaßen"!
Erstaunlich - was die Paragraphen
unseres Rechts, manchmal, schaffen:

"Miteigentümer" sind wir - nun,
doch können drinn und draußen tun
und lassen, wie's der Brauch,
bei Alleinbesitzern auch.

Denn der Gesetzgeber - nicht schlecht,
erfand das "Sondernutzungsrecht".
Dabei dreht es sich wohl darum,
dass unser "Sondereigentum"
das "Mit"- in seine Schranken weist,
was - zum Glück für uns - nun heißt:

"Lasst Sorgen und Bedenken ruhn,
"Papierkram" - Euer "Miteigentum"!
So kann man in bestimmten Maßen
Gesetze "biegen" und anpassen.

Ein "Hoch!" auf diese Paragraphen,
die kunstvolle "Spagate" schaffen!

Edith Rauta

zurück