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18.10.2011
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Beurkundungserfordernis beim Asset-Deal

Das OLG Hamm hat am 26.03.2010 entschieden, dass ein Asset-Deal unter bestimmten Voraussetzungen beurkundungsbedürftig ist gem. § 311 Abs. 3 BGB.

Denn nicht nur Grundstückskaufverträge sind beurkundungsbedürftig, sondern auch solche Verträge, „durch den sich der eine Teil zur Übertragung seines gesamten Vermögens oder eines Bruchteils davon verpflichtet…“.

Sind die zu übertragenden Vermögensgegenstände im Vertrag konkret bezeichnet, besteht eine Beurkundungspflicht nach § 311 b Abs. 3 BGB nach absolut herrschender Meinung nicht. Sobald aber eine sogenannte „catch-all“ Klausel in den Vertrag aufgenommen wird, also eine Klausel, wonach vom Verkauf sämtliche dem Unternehmen zuzurechnenden Ver-mögensgegenstände erfasst sind, lebt die Beurkundungsbedürftigkeit auf. Denn in solchen Fällen enthält der Vertrag neben den konkret bezeichneten Gegenständen auch eine Ver-pflichtung zur Übertragung des insoweit nur abstrakt bezeichneten Gesamtvermögens. Eine solche „catch-all“ Klausel lautet üblicherweise:

„Der Verkäufer verkauft an den Käufer alle zum Geschäftsbetrieb gehörenden Rechte, alle Wirtschaftsgüter und sonstigen Vermögenswerte, gleichgültig, ob materiell oder immateriell, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb vom Verkäufer genutzt werden oder zur Nutzung bestimmt sind oder sonst zum Geschäftsbetrieb gehören. „

Hinweis: § 311 b Abs. 3 BGB gilt dann nicht, wenn der zu übertragende Vertragsgegenstand ein Sondervermögen ist. Als solche werden das kaufmännische Unternehmen eines Einzel-kaufmanns sowie das Vermögen einer Personengesellschaft angesehen.

Die Frage der Formbedürftigkeit eines Asset-Deals sollte sehr sorgfältig geprüft werden. Nur dann, wenn es ganz zweifelsfrei ist, dass keine Vermögensübertragung im Ganzen vorliegt, kann auf die notarielle Beurkundung verzichtet werden. Den wegen der fehlenden Form nich-tigen Asset-Deal Vertrag wird nicht durch Erfüllung geheilt.


Dr. Roland Dieterich
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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