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27.08.2010
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Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "Partner" in der Firmierung

Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Firmierung "Partner Logistics Immobilien GmbH" wurde entschieden, dass hier eine Verwechslung mit dem Rechtsformzusatz einer Partnerschaftsgesellschaft nicht ausgeschlossen ist, weil hinreichende wesentliche Unterscheidungsmerkmale zur Rechtsformbezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft fehlen. Daher war die vorbezeichnete Firma im Handelsregister nicht eintragungsfähig.

Die Entscheidung erging zu § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2009 - 3 Wx 182/09)

Tobias Huber, Rechtsanwalt und Württembergischer Notariatsassessor



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