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Das Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftssteuerreform stagniert zur Zeit. Die Mittelstandsvereinigung der CDU wehrt sich, zu Recht, gegen die komplizierten Bewertungsvorschriften im vorgesehenen Entwurf. Mit einem Abschluss ist frühestens im späten Herbst dieses Jahres zu rechnen. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Reform ganz scheitern würde, was zur Folge hätte, dass ab dem 01. Januar 2009 das jetzige Recht aufgrund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr angewendet werden dürfte. Dies würde dann dazu führen, dass bei Vermögensübertragungen nach dem 31. Dezember 2008 keine Erbschaftssteuer erhoben werden dürfte.
Im Vordergrund des Streits stehen Vergünstigungen für Betriebsvermögen und die Steuersätze für Verwandte.
Derzeit besteht noch die Gelegenheit, Übertragungen nach aktuell geltendem Recht vorzunehmen. Derartige Übertragungen sollten sorgfältig vorbereitet und nur unter Abwägung aller Vor- und Nachteile realisiert werden. Rein steuerlich motivierte Übertragungen sind regelmäßig nicht anzuraten.
Die Notariate empfehlen, rechtzeitig Kontakt mit den Notaren aufzunehmen und Termine zu vereinbaren, weil erfahrungsgemäß zum Jahresende wegen des Inkrafttretens vieler neuer gesetzlicher Bestimmungen zum Jahreswechsel die Termine sehr knapp werden.
Insbesondere Unternehmer und Immobilienbesitzer werden beachten müssen, dass die zukünftige Bewertung mit dem Verkehrswert zu ungünstigeren Ergebnissen führt als nach dem gegenwärtigen Erbschaftssteuerrecht zu beobachten ist. Bei der Übertragung von größeren unternehmerischen Vermögen muss zukünftig eine aufwendige und kostenintensive Unternehmensbewertung vorgenommen werden. Es werden sich voraussichtlich hieraus Unsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung der gefundenen Werte durch die Finanzverwaltung ergeben.
Ravensburg, den 15. September 2008
Dr. Roland Dieterich
Rechtsanwalt und Notar
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