News


05.11.2010
News
Außerordentliche Kündigung wegen exzessivem privatem E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit

Das LAG Niedersachsen hatte sich in seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 31.05.2010 – 12 Sa 875/09 – mit dem Fall zu beschäftigen, ob bei einer exzessiven Privatnutzung des Dienst-PC eine Kündigung gerechtfertigt sein kann. Der Leitsatz des LAG Niedersachsens lautet wie folgt:

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt – an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine „exzessive“ Privatnutzung des Dienst-PC.“

Die Entscheidung zeigt jedoch, dass nur bei einer exzessiven Benutzung des PCs der Arbeitgeber berechtigt ist, bei einem Arbeitsverhältnis fristlos, ggfs. mit einer so genannten Auslauffrist zu kündigen. So hat das LAG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 26.02.2010 – 6 Sa 682/09 – entschieden, dass der „Arbeitgeber nachweisen muss, dass es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist."

Es gilt daher, im konkreten Fall abzuwägen, ob die Nutzung des Dienst-PCs zu einer erheblichen Einschränkung der Arbeitskraft führt oder nicht.

Oliver Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht



zurück