Aktuelles - Zivielrecht
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05.10.2009
Reform des Vereinsrechts
Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die entweder unentgeltlich arbeiten oder eine Vergütung von bis zu € 500,00 pro Jahr erhalten, haften künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das... mehr lesen
Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die entweder unentgeltlich arbeiten oder eine Vergütung von bis zu € 500,00 pro Jahr erhalten, haften künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das... mehr lesen
10.05.2004
Vorsicht bei Verjährungshemmung durch Mahnbescheid gemäß § 204 I Nr. 3 BGB
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hemmt die Zustellung eines Mahnbescheids die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend... mehr lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hemmt die Zustellung eines Mahnbescheids die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend... mehr lesen

