Aktuelles - Verwaltungsrecht
Seite: 1 von 1 | Beitrag: 1 bis 1 von 1
03.09.2008
12 m langer Schuppen an der Grundstücksgrenze kann das Gebot der Rücksichtnahme verletzen
Der Nachbar errichtete einen 12 m langer Schuppen entlang der Grundstücksgrenze in einem Abstand von 2,5 m zur Grenze und hielt damit die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände nach Landesbauordnung... mehr lesen
Der Nachbar errichtete einen 12 m langer Schuppen entlang der Grundstücksgrenze in einem Abstand von 2,5 m zur Grenze und hielt damit die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände nach Landesbauordnung... mehr lesen

