Aktuelles - Arbeitsrecht
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23.07.2010
Kündigung bei Bagatelldelikt: Der Fall „Emmely“
Gestohlene Frikadellen bzw. Maultaschen oder die Unterschlagung von Pfandbons können, müssen aber nicht eine fristlose Kündigung durch einen Arbeitgeber rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht hat in... mehr lesen
Gestohlene Frikadellen bzw. Maultaschen oder die Unterschlagung von Pfandbons können, müssen aber nicht eine fristlose Kündigung durch einen Arbeitgeber rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht hat in... mehr lesen

